Freitag, 1. April 2016

Altpapierverwertung

Immer wieder mal fallen mir überraschende Alltagsgegenstände in die Hand, die -sind sie aus Papier- sofort bei mir eine gedankliche Kettenreaktion auslösen.

Meist muss ich jedoch dann ein bisschen Geduld beweisen, denn die Frage, ob man dieses geschützte Design weiterverwenden darf muss jedes Mal aufs Neue geklärt werden. Und manchmal bekommt man leider auch negative Bescheide. Aber zum Glück darf man manchmal eben auch gerne die Tragetasche oder das Einwickelpapier oder die Verpackung verwenden.

Und hin und wieder entstehen dann daraus kleine Schätzchen...wie die folgende Box. Sie war mal eine Einkaufstüte....und nun darf sie noch hoffentlich lange Menschen glücklich machen, nicht nur für den Weg nach Hause...


4 Kommentare:

  1. Edle Tüten sind etwas feines, wie ich finde und wenn sie ein zweites Leben bekommen, doppelt schön.Ich habe mal Schulbücher für die Tochter so eingeschlagen, war viel cooler,als die Plastikdinger.Ich frage mich gerade besorgt, bei welchem Gegenstand man Weiterverwendung untersagt? Papierliebende Grüße von K.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo, es geht hierbei um das Urheberrechtsschutzgesetz und die firmeneigene Corporate Identity. Große Unternehemn haben ihr Logo und alle Publikationen rechtlich schützen lassen. Hier würde ich mich bei unautorisierter Benutzung, Verwendung oder Verfremdung rechtlich strafbar machen. Das ist ein heikles Thema. Und ein gefundenes Fressen für die Schar der Abmahnanwälte dieser Welt! LG Heike

      Löschen
  2. liebe Heike,

    du hast eine ganz unnachahmliche Art alltäglichen Dingen eine neue Form zu geben ... ohne ihnen etwas zu "nehmen" !!!

    glg
    Silke

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Jaja, liebe Silke, schmeichle mir nur. Du weißt gar nicht, wie mir sowas zu Kopf steigen kann! ;-)) Im Ernst: ich bin gerührt! Danke!!!!!

      Ganz liebe Grüße

      Heike

      Löschen